Eherecht, Ehevertrag, Namensrecht
und Güterstand
Liebe, Glückseligkeit und Romantik. Wenn zwei Liebende "Ja"
sagen, wird vor allem gefeiert. Standesamtliches Heiraten hat aber
auch rechtliche Bedeutung.
Bei der Vorbereitung zum schönsten Tag im Leben schwebt das Brautpaar
regelrecht auf Wolken. Kaum vorstellbar, dass sich mit dem "Ja-Wort"
neben dem Namen noch so manches Relevante im Leben ändert.
Auf Hochzeitsrecht
haben wir die wichtigsten rechtlichen Folgen einer Eheschliessung
zusammengetragen - vom Güterstand über die (freie) Namenswahl bis
hin zur Sicherung des ehelichen Alltags.
Juristische Relevanz der kirchlichen Trauung
Ab 2009 sind kirchliche Trauungen auch ohne vorherige Heirat auf dem
Standesamt möglich. Somit können Brautpaare sich auch NUR
kirchlich trauen lassen. Eine vorherige standesamtliche Trauung ist
somit nicht mehr zwingend erforderlich.
Aber Achtung!
In Deutschland kommt der (alleinigen) kirchlichen Trauung, gleich
welcher konfessionellen Angehörigkeit, auch nach der neuen Gesetzeslage
keinerlei bürgerlich-rechtliche Bedeutung zu. Rechtliche
Konsequenzen im Sinne des BGB ergeben sich auch weiterhin ausschliesslich
aus der Trauung durch den Standesbeamten.
Namensrecht
Müller, Meier, Schulze... der (Nach)Name gehört zu unserer
Identität. Selten, dass jemand seinen Namen eben einmal ändert.
Die Hochzeit ist eines der wenigen Momente im Leben, an dem man sich
zu einer Namensänderung entschliesst. Dabei gibt es jedoch einige
rechtliche Regelungen. weiter...
Rechtliche Folgen
Mit der Heirat lebt man nicht nur als Ehemann und Ehefrau. Auch im
Ehe-Alltag gibt es so manche (auch rechtlichen) Änderungen für
das frischverheiratete Ehepaar. Wir zeigen Ihnen an einigen Beispielen,
welche Folgen die Eheschliessung hat - von der Zusammenarbeit in der
Firma bis zum Erben. weiter...
Unterhalt
Und wenn es doch passiert? Die Wege trennen sich und die Ehe wird
beendet. Auch jetzt zeigen sich, wie und in welcher Form für
diesen Fall vorgesorgt wurde, ob ein Ehevertrag die Folgen der Trennung
regelt oder die gesetzliche Unterhaltsregelung für den weiteren
Unterhalt eines oder beider Partner entscheidet. weiter...
Bitte beachten!
Alle bereitsgestellten Informationen auf unseren Magazinen verstehen
sich als Vorabinformation für Braut und Bräutigam.
Für die Richtigkeit unserer Infos kann daher keine Gewähr
oder Haftung übernommen werden. Die Inhalte auf unseren
Magazinen sind keine Rechtberatung und ersetzen nicht den Gang
zum Anwalt
oder Steuer-Experten. Bei allen Fragen konsultieren Sie daher
bitte einen (auf
Ehe- und Familienrecht) spezialisierten Rechtsanwalt, Notar
oder Steuerberater. |
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