Hochzeitsrecht ~ Recht, Ehevertrag und Unterhalt bei Heirat und Hochzeit ~ Namensrecht, Güterstand und Steuerklassen

Hochzeitsrecht ~ Eherecht, Namensrecht und Ehevertrag für Unterhalt
Familien Rech und Eherecht bei Güterstand, Steuerklassen und Vermögen
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Hochzeitsrecht ~ Tipps für Ihr gutes Recht
Sie haben Recht, wissen aber nicht, welches? Ob Klauseln im Ehevertrag oder Entscheidung für einen gemeinsamen Ehenamen. Wir geben Ihnen einige Tipps...

Recht haben, Recht bekommen und Recht behalten...

Nicht immer ist dasjenige, was man selbst als recht empfindet auch für den Gesetzgeber und Gerichte rechtens. Ganz im Gegenteil ist Ihr Recht oft irgendwo zwischen vielen Paragraphen und Gesetzen versteckt.

Wie Sie da noch durchblicken können? Wahrscheinlich gar nicht.

Deswegen haben wir Ihnen hier einige Tipps im Umgang mit dem Ehe- und Familienrecht zusammengestellt.


Einige Tipps rund ums Ehe- und Familienrecht

Der wichtigste Tipp zuerst
Bei allen wichtigen Fragen sollten Sie unbedingt den Gang zum Rechtsanwalt bzw. Notar antreten. Verlassen Sie sich nicht auf Aussagen Dritter ohne diese von einem Experten abchecken zu lassen. Die Ernüchterung folgt sonst auf den Fuss. Und der Schaden für Sie und Ihr restliches Leben kann enorm sein.

Diese Empfehlung gilt auch für unsere Magazine. Obgleich unsere Informationen
bestmöglichst recherchiert sind, steckt der Fehler im Detail. Manchmal kann bereits die Wortwahl den Unterschied zwischen "Recht" und "Unrecht" ausmachen. Da wir keine Anwälte sind, verstehen sich unsere Informationen auch nur als unverbindliche Vorinformation zum Aufzeigen der Möglichkeiten und nicht als Rechtsberatung.

Die kirchliche Trauung
Kirchlich Heiraten ohne das bürokratische Standesamt ist für romantische Seelen wahrscheinlich der Gipfel des Ehe-Glücks. Bedenken Sie aber die rechtliche Konsequenzen dieser (neuen) Regelung. Mit einer rein kirchlichen Trauung verzichten Sie als Ehepartner auf viele Rechte, die Sie durch den Gang zum Standesamt erlangen. Denn für den deutschen Gesetzgeber sind Sie nach einer kirchlichen Trauung noch lange NICHT verheiratet. Dazu ist auch weiterhin zwingend die standesamtliche Trauung als rechtliche Ergänzung Ihres Eheversprechens nötig.

Die Zugewinngemeinschaft
In der Zugewinngemeinschaft sollten Sie zu Beginn der Ehe genau aufführen, welche Vermögensgegenstände die Partner eingebracht haben. So kann bei einer möglichen Scheidung der Zugewinn schnell ermittelt werden.

Haben Sie dieses nicht gemacht, wird das Endvermögen bei der Scheidung vom Gesetzgeber als Zugewinn gerechnet und derjenige, der den Zugewinn ausgleichen muss, bekommt eine höhere Summe präsentiert..

Abschluss des Ehevertrags
Der Ehevertrag ist ein wichtiges Dokument. Lassen Sie sich deswegen nicht von Ihrem Partner drängen. Nehmen Sie sich Zeit.

Und vor allem... Nehmen Sie sich einen eigenen Anwalt!

Sie sollten auf keinem Fall einen Vertrag unterschreiben, der ohne Sie aufgesetzt wurde. Zudem sollten Sie nie unterschreiben, ohne dass Ihr Anwalt den Vertrag begutachtet und auf ungültige Klausel abgeklopft hat.

Sinn oder Unsinn?
Rechtsanwalt, Notar, Vertrag, eigner Anwalt? Wozu das alles? Wir lieben uns doch!
Was zunächst nach mangelndem Vertrauen gegenüber dem Ehe-Partner klingt ist letzendlich jedoch nur ein sinnvoller Schutz der eigenen Existenz. Dies wird Ihnen bei einem Beratungsgespräch durch einen spezialisierten Anwalt recht schnell klar...

Bitte beachten!
Alle bereitsgestellten Informationen auf unseren Magazinen verstehen sich als Vorabinformation für Braut und Bräutigam. Für die Richtigkeit unserer Infos kann daher keine Gewähr oder Haftung übernommen werden. Die Inhalte auf unseren Magazinen sind keine Rechtberatung und ersetzen nicht den Gang zum Anwalt
oder Steuer-Experten. Bei allen Fragen konsultieren Sie daher bitte einen (auf
Ehe- und Familienrecht) spezialisierten Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.
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